Zulassung

Alle Bewerbungen durchlaufen ein Verfahren, in dem sie auf ihre Eignung für den MiGG-Master geprüft werden. Die Zugangsvoraussetzungen setzen einen einschlägigen Abschluss nach der Fachstudien- und Prüfungsordnung des MiGG (FPOMiGG) voraus. Darüber hinaus werden die Qualität des bisherigen Studienabschlusses, berufspraktische Erfahrungen im Gesundheitswesen und fachspezifische Inhalte in Gesundheitsmanagement/- ökonomie im bisherigen Studium innerhalb des Qualifikationsfeststellungsverfahrens als Auswahlkriterien berücksichtigt.

Zulassungskriterien und Auswahlverfahren

Vorausgesetzt wird ein Abschluss in in einem Studiengang (insbesondere Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften an der FAU sowie vergleichbare Studiengänge anderer Hochschulen),  in dem fachspezifische Kenntnisse (Wirtschaftswissenschaften, Fachgruppe Statistik) im Umfang von mindestens 60 ECTS-Punkten (exklusive Bachelorarbeit) vermittelt wurden, davon

  • mindestens 50 ECTS-Punkte wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse
  • davon mindestens 5 ECTS-Punkte aus volkswirtschaftlichen Modulen
  • + mindestens 5 ECTS in der Fachgruppe Statisik
  • + weitere 5 ECTS-Punkte, welche entweder aus wirtschaftswissenschaftlichen
    Kenntnissen oder Kenntnissen der Fachgruppe Statistik bestehen können.

Das Studium muss zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht abgeschlossen sein, abhängig von der Regelstudienzeit muss jedoch eine Mindestanzahl bereits erbrachter ECTS nachgewiesen werden:

  • sechs Semester Regelstudienzeit: mindestens 135 ECTS
  • sieben Semester Regelstudienzeit: mindestens 162 ECTS
  • acht Semester Regelstudienzeit: mindestens 189 ECTS

Der Abschluss muss dann spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums durch Vorlage des Studienabschlusszeugnisses nachgewiesen werden. Bewerbende mit einem ausländischen Abschluss müssen bereits bei Einschreibung Ihre Bachelorurkunde vorweisen können.

Zudem darf die Gesamtnote des einschlägigen Abschlusses nicht schlechter 3,0 betragen.